Die Einspeisevergütung ist eine gesetzlich garantierte Vergütung für Solarstrom, den Sie aus Ihrer Photovoltaikanlage in das öffentliche Stromnetz einspeisen. Sie ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt und wird ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme für 20 Jahre plus das Inbetriebnahmejahr garantiert. Für Besitzer von PV-Anlagen in Ulm, Erbach (Donau) und dem gesamten Alb-Donau-Kreis ist die Einspeisevergütung ein wichtiger Bestandteil der Wirtschaftlichkeitsberechnung.
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Das Prinzip ist einfach: Jede Kilowattstunde Solarstrom, die nicht selbst verbraucht und stattdessen ins öffentliche Netz eingespeist wird, wird vom Netzbetreiber vergütet. In Ulm und Elchingen ist das in der Regel die SWU Netze. Dafür wird bei der Installation ein Zweirichtungszähler eingebaut, der sowohl den eingespeisten als auch den bezogenen Strom misst. Die Vergütung wird in der Regel jährlich abgerechnet und überwiesen.
Eigenverbrauch vs. Einspeisung
- Eigenverbrauch spart ca. 30 bis 35 Cent pro kWh (eingesparter Netzstrompreis)
- Einspeisevergütung bringt ca. 8 Cent pro kWh (bei Überschusseinspeisung)
- Eigenverbrauch ist damit fast 4-mal so lukrativ wie die Einspeisung
- Ein Stromspeicher maximiert den Eigenverbrauch und erhöht die Wirtschaftlichkeit
- Die optimale Strategie: Erst selbst verbrauchen, dann speichern, Rest einspeisen
FAQ
Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2026?
Für Anlagen mit Überschusseinspeisung (der häufigste Fall bei Eigenheimen) liegt die Vergütung 2026 bei etwa 8,0 Cent pro kWh für Anlagen bis 10 kWp und bei etwa 6,9 Cent pro kWh für den Anteil über 10 kWp. Bei Volleinspeisung sind es ca. 12,7 Cent bzw. 10,6 Cent pro kWh. Die Sätze sinken halbjährlich um 1 Prozent — je früher eine Anlage in Betrieb genommen wird, desto höher fällt die Vergütung für die nächsten 20 Jahre aus.
Muss ich die Einspeisevergütung versteuern?
Für PV-Anlagen bis 30 kWp auf Einfamilienhäusern gilt seit 2023 eine Steuerbefreiung. Das bedeutet: Die Einnahmen aus der Einspeisevergütung und der Eigenverbrauch müssen nicht mehr in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Auch die Umsatzsteuer auf die Anschaffung entfällt. Diese Regelung macht Photovoltaik bürokratisch deutlich einfacher.
Welche Anmeldungen sind für die Einspeisevergütung nötig?
Um die Einspeisevergütung zu erhalten, muss Ihre PV-Anlage beim Netzbetreiber angemeldet und im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden. Danach schließen Sie einen Einspeisevertrag mit dem Netzbetreiber ab. Ein erfahrener Elektrofachbetrieb wie Reimer Elektrotechnik in Ulm übernimmt alle Anmeldungen und Formalitäten.
Weiterführende Themen
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Die folgenden Fachbegriffe erläutern zentrale Komponenten und Funktionen aus den Bereichen Photovoltaik, Stromspeicherung, Ladeinfrastruktur und Elektrotechnik.
Sektorenkopplung – Strom, Wärme & Mobilität
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