Mit dem Abschluss einen Wartungsvertrages bei REIMER sind Sie in guten Händen. Unsere Serviceleistungen beinhalten die:
Des Weiteren bieten wir Ihnen folgende Wartungsleistungen:
Kundeneigene Trafostationen – Tipps für Betreiber
Schmutz und Feuchtigkeit in einer Trafostation sind nicht zu unterschätzen. Beides zusammen begünstigt, durch Bildung leitfähiger Schichten, elektrische Überschläge und kann zu Ausfällen mit beträchtlichen Folgeschäden an Ihrer Anlage führen. Um die Funktionstüchtigkeit und die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten, müssen Schutzmechanismen geprüft und Alterungsprozesse regelmäßig kontrolliert werden.
Ganz klar, ja! Es gibt strenge gesetzliche Richtlinien zur Überprüfung von elektrischen Anlagen. Im Schadensfall muß der einwandfreie Zustand der Elektroanlage nachgewiesen werden. Für Gewerbebetriebe besteht eine Nachweispflicht gegenüber Gewerbeaufsichtsämtern, den Berufsgenossenschaften und den Versicherungen.
Eine Trafostation ist als ortsfeste elektrische Anlage zu betrachten. In der Unfallverhütungsvorschrift BGV A3 ist eine Prüffrist von mindestens alle vier Jahre festgeschrieben. Empfehlenswert ist jedoch auch die jährliche Kontrolle durch einen zugelassenen Fachbetrieb.
Führen Sie möglichst monatlich eine Sichtkontrolle durch. Achten Sie auf untypische Geräusche, übermäßige Wärmestrahlung und Feuchtigkeit in der Station. Kontrollieren Sie alle anzeigenden Instrumente und achten Sie auf eine eventuelle Überlastung der Transformatoren. Überprüfen Sie die Dichtheit der Station, damit eindringende Kleintiere keine Kurzschlüsse verursachen können.
Im Havariefall schon, sofern dieser Wartungsvertrag einen 24h-Störungsdienst enthält. Spielen Sie einen Havariefall gedanklich durch, lassen Sie sich zu möglichen Störungsfällen beraten und legen Sie Maßnahmen fest, die auch vertraglich geregelt sein sollten.
Das Unternehmen muß eine Hochspannungszulassung besitzen und schaltberechtigt sein. Die Qualifikation sollte sich durch entsprechende Referenzen belegen lassen. Das Unternehmen sollte über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung für Sach-, Personen- und Vermögensschäden verfügen.