09.08.2017

Trafostationen: Service, Wartung und Tipps

Als Anlagenverantwortlicher übernehmen wir bei Abschluß eines Wartungsvertrages die Anlagenverantwortung nach DIN VDE 0105-100 und BGV A3.

Mit dem Abschluss einen Wartungsvertrages bei REIMER sind Sie in guten Händen. Unsere Serviceleistungen beinhalten die:

  • Durchführung von Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten gemäß geltender Vorschriften (BGV A3)
  • Instandhaltung kundeneigener Hochspannungsanlagen
  • Elektrothermografie an Transformatoren, Schaltanlagen und Blindstromkompensationen
  • Revision und Schutzeinstellung
  • Wiederholungsprüfung ortsfester und ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel

Des Weiteren bieten wir Ihnen folgende Wartungsleistungen:

  • feste Wartungsintervalle
  • Störungsdienst mit Rufbereitschaft
  • Gestellung einer Elektrofachkraft für Schalthandlungen
  • Übernahme der Anlagenverantwortung gem. DIN VDE 0105-100

 

Kundeneigene Trafostationen – Tipps für Betreiber

Warum sollte eine Trafostation regelmäßig gewartet werden?

Schmutz und Feuchtigkeit in einer Trafostation sind nicht zu unterschätzen. Beides zusammen begünstigt, durch Bildung leitfähiger Schichten, elektrische Überschläge und kann zu Ausfällen mit beträchtlichen Folgeschäden an Ihrer Anlage führen. Um die Funktionstüchtigkeit und die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten, müssen Schutzmechanismen geprüft und Alterungsprozesse regelmäßig kontrolliert werden.

Bin ich verpflichtet meine Trafostation warten zu lassen?

Ganz klar, ja! Es gibt strenge gesetzliche Richtlinien zur Überprüfung von elektrischen Anlagen. Im Schadensfall muß der einwandfreie Zustand der Elektroanlage nachgewiesen werden. Für Gewerbebetriebe besteht eine Nachweispflicht gegenüber Gewerbeaufsichtsämtern, den Berufsgenossenschaften und den Versicherungen.

In welchen Abständen müssen Trafostationen gewartet werden?

Eine Trafostation ist als ortsfeste elektrische Anlage zu betrachten. In der Unfallverhütungsvorschrift BGV A3 ist eine Prüffrist von mindestens alle vier Jahre festgeschrieben. Empfehlenswert ist jedoch auch die jährliche Kontrolle durch einen zugelassenen Fachbetrieb.

Was kann ich selbst zur Ausfallsicherheit beitragen?

Führen Sie möglichst monatlich eine Sichtkontrolle durch. Achten Sie auf untypische Geräusche, übermäßige Wärmestrahlung und Feuchtigkeit in der Station. Kontrollieren Sie alle anzeigenden Instrumente und achten Sie auf eine eventuelle Überlastung der Transformatoren. Überprüfen Sie die Dichtheit der Station, damit eindringende Kleintiere keine Kurzschlüsse verursachen können.

Welche Leistungen sollte eine jährliche Wartung beinhalten?

  • Kontrolle des allgemeinen Zustandes der Stationsräume
  • Reinigung der äußeren Anlagenteile und der elektrischen Betriebsräume
  • Sichtkontrolle aller Anzeigeinstrumente
  • Kontrolle und Prüfung des Stationszubehörs
  • Sichtkontrolle des Zustandes der sichtbaren Kabel und Kabelendverschlüsse

Welche Leistungen sollte eine vierjährige Wartung beinhalten?

  • Reinigung der Anlage
  • Kontrolle und Wartung sämtlicher Schaltgeräte
  • Überprüfung der Einstellung von Schutzeinrichtungen
  • Kontrolle der Leiterverbindungen
  • Prüfung der Erdungsanlage
  • Kontrolle und Wartung der beweglichen Teile der Anlage
  • Kontrolle der Sekundäreinrichtungen der Starkstromanlage
  • Kontrolle des Zustandes der elektrischen Betriebsräume gegebenenfalls Analyse der Isolierflüssigkeit der TrafosKontrolle und Prüfung des Stationszubehörs

Ist ein Wartungsvertrag sinnvoll?

Im Havariefall schon, sofern dieser Wartungsvertrag einen 24h-Störungsdienst enthält. Spielen Sie einen Havariefall gedanklich durch, lassen Sie sich zu möglichen Störungsfällen beraten und legen Sie Maßnahmen fest, die auch vertraglich geregelt sein sollten.

Worauf muß ich bei Beauftragung einer Firma achten?

Das Unternehmen muß eine Hochspannungszulassung besitzen und schaltberechtigt sein. Die Qualifikation sollte sich durch entsprechende Referenzen belegen lassen. Das Unternehmen sollte über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung für Sach-, Personen- und Vermögensschäden verfügen.

Reimer Elektrotechnik GmbH & CO. KG
Zeppelinstraße 12
89231 Neu-Ulm
Telefon 0731-378 423 10
Telefax 0731-378 423 11